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IT-Recht

IT-Recht ist eine Zusammenfassung verschiedener Rechtsbereiche. IT-rechtliche Sachverhalte können unterschiedlichster Art sein und Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Strafrecht, Datenschutz und mehr berühren.

Gekennzeichnet ist das IT-Recht durch die besonderen Umstände der elektronischen Datenverarbeitung. Eine Bearbeitung IT-rechtlicher Sachverhalte erfordert besonderes Wissen darüber.

Im Kern des IT-Rechts liegen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Hard- und Software ergeben. Dies sind maßgeblich Urheber- und Lizenzrecht, Lizenzmanagement, Datenschutz und Zivilrecht. Typische Fälle sind die rechtliche Begleitung von IT-Projekten oder die rechtliche Vertretung nach deren Scheitern, die Vermeidung von Software-Piraterie und Hacking-Angriffen sowie deren Verfolgung und der Betrieb von Webservern von Großprojekten bis zu einzelnen Webseiten.

Im Randbereich des IT-Rechts liegen Fälle, in denen die Datenverarbeitung das Mittel zum Zweck ist. Dies betrifft Online-Vertriebs- und Beschaffungswege, Personalbeschaffung und -entwicklung sowie Rechtsfragen zur Bereithaltung von eigenen Inhalten und user generated content.

IT-Recht gilt als eines der neueren Rechtsgebiete, entstanden durch die neuen Medien. Tatsächlich gibt es das Rechtsgebiet unter dem Namen EDV-Recht bereits seit Jahrzehnten.

Kjell Vogelsang ist Ihr Ansprechpartner im IT-Recht.